Einfacher Auftrag (obligatorisch in allen Verfahren)

Die Kontakte zu den Minderjährigen finden entweder in meinen Spielräumen oder im häuslichen Umfeld, in Abwesenheit der Bezugspersonen, statt.

Als Anwältin des Kindes informiere ich altersgerecht

Als Anwältin des Kindes lese ich die Gerichtsakte. Ich informiere und berate das Kind / den Jugendlichen altersgerecht über den Verlauf und die Inhalte der gerichtlichen Auseinandersetzung. Ich erarbeite gemeinsam mit den betroffenen Kindern / Jugendlichen ihre individuellen Wünsche, ihre Bedürfnisse und ihre Interessen und mache mir einen Eindruck von ihrer Lebenssituation. Um dies zu erreichen, nutze ich unterschiedliche Methoden. Neben dem persönlichen Gespräch erarbeite ich spielerisch die Themen mittels Karten, Figuren, Bildern o.ä. Zusammengefasst stelle ich die Angaben der Minderjährigen und meine Einschätzung dem Gericht meist schriftlich dar.

Als Vertrauensperson bereite ich jedes Kind bzw. jeden Jugendlichen auf die Kindesanhörung entwicklungsgerecht vor und begleite sie im Termin.

Ich nehme an der Gerichtsverhandlung teil mit dem Ziel, eine tragfähige, alltagstaugliche Lösung zu finden. Das Ergebnis der Verhandlung bespreche ich mit den Minderjährigen.

Erweiterter Auftrag (zusätzlich zum einfachen Auftrag)

Überträgt das Gericht mir zusätzlich die Aufgabe, mit wichtigen Bezugspersonen zu sprechen, so trete ich immer mit den Eltern und bei Bedarf auch mit anderen Personen in Kontakt, die zur Ermittlung des Kindeswillens wichtig sind. Bei Bedarf führe ich auch eine Interaktionsbeobachtung durch.

Als Anwältin des Kindes spreche ich mit Ver­trauens­personen

Diese Gespräche und Beobachtungen bieten mir die Möglichkeit, die Hintergründe der kindlichen Aussagen zu erkennen, in einen Zusammenhang zu setzen und mit Nachfragen zu konkretisieren. In Verbindung mit dem sozialen Umfeld gelingt es besser, die kindliche Sichtweise dem Gericht, aber auch den Vertrauenspersonen zu verdeutlichen.

Trotz aller Fähigkeiten, den tatsächlichen Willen der Kinder/Jugendlichen ermitteln und gerichtlich vertreten zu können, halte ich das Ziel, eine einvernehmliche Elternentscheidung zu erarbeiten, für den besten Weg, Kinder in einer Familienkrise zu begleiten. Das vermittelnde Elterngespräch gehört zu dem erweiterten Aufgabenkreis eines Verfahrensbeistandes und wird von mir gerne angeboten.

Durchführung einer Verfahrensbeistandschaft
Ablauf einer Verfahrensbeistandschaft