Das Honorar für die Mediation berechnet sich allein nach den in Anspruch genommenen Gesprächsstunden. Im Erstgespräch schätze ich den Umfang der Mediation ab und teile Ihnen den aktuellen Honorarsatz mit.

Mit diesem Honorar sind folgende Leistungen abgegolten:

  • die Vorbereitung der Mediationsgespräche (nächste Schritte planen, erarbeitete Lösungen darstellen)
  • die jeweiligen Mediationsgespräche
  • die jeweilige Nachbereitung der Gespräche (Auswertung, Sortieren der Themen usw.)
  • die Qualitätssicherung (Supervision)

Auf Wunsch fasse ich die Vereinbarungen der einzelnen Sitzungen schriftlich zusammen. Zusätzlich kann am Ende des Prozesses ein Memorandum erstellt werden. Hier wird die tatsächlich erbrachte Zeit abgerechnet. Da Sie die Anzahl und den Umfang der Termine selbst bestimmen, behalten Sie die Honorarkosten im Blick. Wie viele Gespräche Sie für eine Lösung benötigen, hängt davon ab, wie viele Themen Sie mitbringen, wie umfang- oder konfliktreich die Themen sind und wie viele Angehörige an der Mediation teilnehmen. Mediationsgespräche finden ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache statt. Sie können nach jeder Sitzung entscheiden, ob Sie die Mediation fortsetzen oder beenden möchten. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.